Du hast die Zulassung zum Studium erhalten und willst dich nun einschreiben? Dann bist du hier genau richtig! Sobald du deinen Studienplatz verbindlich über UTNexus angenommen hast, kannst du die Immatrikulation starten.
Ablauf der Immatrikulation
Deinen Studienplatz kannst du über deinen UTNexus Account annehmen. Sobald du ihn bestätigt hast, wird dein Account für die Einschreibung freigeschaltet. Über den Button “Daten ergänzen” musst du die für die Einschreibung notwendigen Dokumente hochladen und dir danach den Immatrikulationsantrag herunterladen. Dieser muss unterschrieben und im Original mit beglaubigten Kopien deiner Abschlusszeugnisse postalisch bei uns eingereicht werden.
Diese Dokumente schickst du per Post
Immatrikulationsantrag mit Originalunterschrift (steht auf UTNexus zum Download bereit)
beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
beglaubigte Kopie der Bachelor Urkunde
beglaubigte Kopie des Bachelor Zeugnisses
beglaubigte Kopie des Transcripts of Records / Diploma Supplement
Postadresse:
University of Technology Nuremberg
UTN School of StaRs – SDA
Ulmenstraße 52i
90443 Nuremberg
Diese Dokumente lädst du auf UTNexus hoch
Personalausweis / Reisepass
Visum / Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Passfoto
Der Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag muss vor Abgabe des Immatrikulationsantrags bei der UTN eingegangen sein. Die Einschreibung kann ab 1. April 2024 erfolgen. Sobald du den Studienplatz angenommen hast, melde dich bitte beim Team Student Services (stars@utn.de) um die Zahlungsdetails zu erhalten.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 beträgt 72,00 €.
Krankenversicherung
In Deutschland sind alle Studierenden krankenversicherungspflichtig. Ohne eine Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Bevor du den Immatrikulationsantrag einreichst, muss der Versicherungsstatus von der Krankenkasse digital an die UTN übermittelt werden. Diesen Vorgang musst du bei deiner jeweiligen Krankenkasse selbst beantragen. Du kannst deine Immatrikulationsunterlagen zeitgleich einreichen, die Immatrikulation erfolgt jedoch erst, wenn dein Versicherungsstatus erfolgreich übermittelt wurde.
Private Krankenversicherung
Bist du privat krankenversichert? Dann musst du trotzdem die Übermittlung des Versicherungsstatus bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl beantragen. Hierfür benötigst du in der Regel den Nachweis der privaten Krankenversicherung.
Ausländische Krankenversicherung
EU oder Land mit Sozialversicherungsabkommen: Deine EHIC (European Health Insurance Card) oder PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC) muss bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden. Danach erfolgt die Übermittlung des Versicherungsstatus.
Nicht-EU oder Land ohne Sozialversicherungsabkommen: Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann deine ausländische Versicherung geprüft werden. Sollte die Versicherung nicht anerkannt werden, musst du dich zusätzlich bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen findest du auf der Webseite krankenkassen.de.
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