Mietvertrag abschließen: Darauf solltest du achten
Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument, das alle Einzelheiten des Mietverhältnisses regelt. Erst wenn er von dir und deinem Vermieter oder deiner Vermieterin unterschrieben ist, musst du die Kaution und die Miete bezahlen. Auf was du dabei achten solltest, erfährst du hier.
Im Mietvertrag werden alle Bedingungen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Nur so sind sie rechtlich bindend. Das betrifft zum Beispiel den Mietbeginn, das Mietende und die Höhe der Kaltmiete, der Nebenkosten sowie der Kaution. Aber auch Regelungen zur Mülltrennung oder die Hausordnung gehören in den Vertrag. Vor Abschluss ist es üblich, dass Vermieter/-innen und Hausverwaltungen bestimmte Unterlagen verlangen, zum Beispiel einen Einkommensnachweis, einen Arbeitsvertrag, den Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel oder eine Aufenthaltserlaubnis. Im Gegenzug muss der Vermieter oder die Vermieterin einen Energieausweis vorlegen.
Pflichtangaben im Mietvertrag
Achte darauf, dass die Adresse des Vermieters im Mietvertrag steht. Auch dein Name sollte auf jeden Fall vollständig und korrekt sein. Denn nur die Person, die im Mietvertrag genannt ist, hat Anspruch auf die Wohnung. Außerdem muss die Größe der Wohnung angegeben sein. Übrigens: Räume in der Wohnung, die weniger als zwei Meter hoch sind, zählen nicht als volle Wohnfläche. Auch Balkone oder Terrassen werden nur zur Hälfte berechnet. Reine Nutzflächen wie Keller- oder Dachbodenräume gelten offiziell nicht als Wohnfläche. Es ist aber wichtig, dass diese Räume im Vertrag richtig bezeichnet werden. Diese Informationen können nützlich sein, wenn du planst, mit deiner Familie in Deutschland zu leben, da es für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung gesetzliche Vorschriften über die Größe der Wohnung gibt.
Festlegung von Rechten und Pflichten
Wenn du deine Wohnung untervermieten oder gewerblich nutzen möchtest, musst du das in den Vertrag aufnehmen lassen. Auch die Haltung von Hunden und Katzen ist nur mit einer Klausel im Mietvertrag erlaubt. Ausgenommen sind Kleintiere wie Fische, Vögel, Hamster und Meerschweinchen. Werden Aufgaben wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst nicht extern vergeben, verteilen sich diese in der Regel auf die Mieterinnen und Mieter. Auch das muss im Mietvertrag vermerkt werden, so dass du hier nachlesen kannst, ob du einen solchen Dienst übernehmen musst. Für alle Reparaturen in der Wohnung ist grundsätzlich der Vermieter oder die Vermieterin zuständig. Im Mietvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass du kleinere Reparaturen selbst übernimmst. Bestimmte Dinge – zum Beispiel, dass du die Wände nur in einer bestimmten Farbe streichen darfst – sind jedoch unzulässig und damit unwirksam, auch wenn sie im Mietvertrag stehen.
Mietdauer und Mieterhöhungen
Mietverträge sind grundsätzlich unbefristet. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn im Vertrag ein Grund genannt wird, zum Beispiel der Eigenbedarf des Vermieters. Ist keine andere Regelung zur Kündigung getroffen, hast du eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Prüfe auch, ob im Vertrag eine Staffelmiete vereinbart ist. Dabei erhöht sich die Miete automatisch zu festgelegten Terminen um einen bestimmten Betrag. Für alle Mieterhöhungen gilt, dass sie nur einmal in zwölf Monaten und innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden dürfen. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss eingehalten werden.
Mietvertrag unterschrieben – und jetzt?
Sprich mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter den genauen Einzugstermin ab. Achtung: Fällt der Einzugstag auf einen gesetzlichen Feiertag, kann es zu Fahrplanänderungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen und das deine Anreise beeinträchtigen. Vor allem in Studierendenwohnheimen ist die Schlüsselübergabe meist nur an Werktagen möglich. Beim Ein- und Auszug wird ein Protokoll über den Zustand der Wohnung erstellt, in dem alle Schäden aufgelistet werden. Sollten dir nicht alle Schäden direkt bei der Schlüsselübergabe auffallen, musst du diese innerhalb von 14 Tagen an den/die Vermieter/-in melden, ansonsten haftest du dafür!
Du brauchst mehr Infos?
Auf der Seite des Deutschen Mieterbundes findest du alle Details zum Thema Mietvertrag. Außerdem stellt das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg eine kurze Zusammenfassung zum Mietrecht speziell für Studierende bereit.
Versteckte Ausgaben vermeiden: Diese Kosten kommen neben der Miete auf dich zu
In Deutschland wird zwischen drei Arten von Mietkosten unterschieden: Kaltmiete, Warmmiete und All-In-Miete. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Nebenkosten, die auf dich zukommen. Klingt kompliziert? Wir erklären dir die wichtigsten Begriffe und Nebenkosten!
Wenn du eine Immobilie mietest, zahlst du dafür, dass dir die Wohnung oder das Zimmer zur Verfügung gestellt wird. Diesen Betrag nennt man Kaltmiete. Neben den Kosten für das Zimmer selbst fallen immer Nebenkosten an, zum Beispiel für den Wasserverbrauch, den Hausmeisterservice, die Müllabfuhr oder bestimmte Steuern und Gebühren. Deshalb überweist du dem Vermieter oder der Vermieterin eine Warmmiete. Darin ist neben der Kaltmiete auch eine Nebenkostenvorauszahlung enthalten.Die tatsächliche Höhe der Nebenkosten berechnet deine Hausverwaltung in einer jährlichen Nebenkostenabrechnung. Daraus ergibt sich dann je nach Bedarf eine Nachzahlung bei höherem Verbrauch oder eine Rückzahlung bei geringerem Verbrauch. Gerade wegen der ständig steigenden Preise solltest du immer eine kleine Rücklage für eventuelle Nachzahlungen haben! Außerdem kann der Vermieter oder die Vermieterin nach der Jahresabrechnung deine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten ändern.
Stromverträge und weitere Kosten
In deinem Mietvertrag kannst du nachlesen, welche Nebenkosten in der Warmmiete enthalten sind. Abhängig von der Heizungsart ist eine Vorauszahlung der Kosten deines Gasverbrauchs meist inbegriffen. Verfügt die Wohnung allerdings über eine Etagenheizung, musst du dich unter Umständen selbst um einen Gasversorger kümmern – und zusätzliche monatliche Heizkosten in Kauf nehmen. Die Wahl des Stromanbieters ist dagegen fast immer Sache des Mieters oder der Mieterin. Zusätzliche Stromkosten müssen daher in jedem Fall einkalkuliert werden. Es gibt örtliche Strom- und Gasversorger, deren Tarife aber oft recht teuer sind. Es empfiehlt sich, die Anbieter auf einem Vergleichsportal zu prüfen und sich dann für einen Tarif zu entscheiden. Wie bei den Nebenkosten wird auch hier jährlich eine verbrauchsgenaue Abrechnung erstellt.
Ein weiterer Kostenpunkt sind die Rundfunkgebühren, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss. Die Anmeldung erfolgt automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Die monatlichen Kosten belaufen sich derzeit auf 18,36 Euro. Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, muss natürlich nur eine Person den Beitrag zahlen – sprich dich am besten direkt mit deinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern ab, damit die Anmeldung erfolgen kann und ihr keine unnötigen Kosten habt!
Einmalige Kosten
Zu Beginn des Mietverhältnisses wird eine einmalige Kaution fällig. Die Höhe findest du in deinem Mietvertrag. Sie darf höchstens drei Kaltmieten betragen.Die Kaution ist erst zu Beginn des Mietverhältnisses zu leisten. Du musst sie auch nicht auf einmal überweisen: Du kannst sie in drei Raten zahlen und auf die ersten drei Monatsmieten verteilen. Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Kaution auf einem Bankkonto hinterlegen und verzinslich anlegen. Nach dem Auszug erhältst du die Kaution samt Zinsen zurück – vorausgesetzt, die Wohnung wurde nicht beschädigt.
All-inclusive Wohnen
Eine noch relativ neue Form ist die All-in-Miete: Wie der Name schon sagt, sind hier alle Nebenkosten (außer der Kaution) im Mietpreis enthalten. Außerdem werden die tatsächlichen Nebenkosten nicht nach Verbrauch berechnet, sondern sind vertraglich festgelegt. Das hat zum einen den Vorteil, dass du am Ende des Jahres keine böse Überraschung bei der Nebenkostenabrechnung erlebst. Allerdings hast du dann auch keine Möglichkeit, die Nebenkosten durch einen bewussten Lebensstil zu senken.
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