Karrieremodell für Professuren
An der UTN gibt es aktuell drei Karrierestufen für Professorinnen und Professoren: UTN Assistant Professor (W2) befristet auf 6 Jahre mit Tenure Track, UTN Professor (W3) (unbefristet) und UTN Distinguished Professor (W3) (unbefristet). Als interner Karriereweg ist der Tenure Track von UTN Assistant zur UTN Professur vorgesehen. Ein weiterer Karriereaufstieg von UTN Professor zu UTN Distinguished Professor ist bei besonders ausgezeichneten Professorinnen und Professoren, die zur Spitze ihres Fachs zählen, auf Antrag und nach Evaluierung möglich.
Tenure-Leitfaden
Bitte beachten Sie unsere Tenure Track-Satzung
Wer kann sich auf den Tenure Track bewerben?
W2-Assistant-Professuren mit Tenure Track richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die beispielsweise kürzlich oder in den letzten Jahren ihre Promotion abgeschlossen haben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten unmittelbar vor der Bewerbung an einer anderen universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung als der UTN beschäftigt gewesen sein. Wer die Tenure-Phase abgeschlossen hat und in der Tenure-Evaluation positiv bewertet wird, erhält eine unbefristete W3-Professur.
Welche Ziele müssen im Tenure Track erfüllt werden?
Die Zielvereinbarung umfasst Ziele in den Gebieten Forschung, Lehre und Transfer sowie im akademischen Bereich (Richtlinien für Qualitätskriterien). Der Kandidat oder die Kandidatin muss diese im Lauf seiner oder ihrer Tenure-Phase erreichen. Sie bilden damit die Grundlage der Entscheidung, ob Tenure gewährt werden kann. Die Ziele werden im Rahmen der Berufungsverhandlungen fachspezifisch und individuell festgelegt und können nachträglich nicht angepasst werden. Dabei werden sie so konkret formuliert, dass klar ist, wie sie erfüllt werden sollen. Gleichzeitig sind sie offen genug, um auf Änderungen in Forschungsplänen reagieren zu können.
Wer evaluiert den Tenure Track?
Die ständige Tenure-Kommission ist ein Department-übergreifendes Gremium und beurteilt alle Tenure-Verfahren an der UTN. Die Mitglieder sind die Gründungs-Chairs, weitere Professorinnen und Professoren sowie Vertretende der Studierenden, des wissenschaftlichen Personals und die Gleichstellungsbeauftragte. Die Tenure-Kommission stellt vergleichbare Standards bei der Evaluation in allen Departments sicher. Sie ist fachlich divers besetzt und zieht für jedes Tenure-Verfahren nach eigenem Ermessen weitere Mitglieder mit relevanter fachlicher Expertise hinzu. Mitglieder der ständigen Tenure-Kommission dürfen weder Mentorinnen und Mentoren für Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren noch Mitglieder des Gründungspräsidiums sein.
Welche Rolle haben Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren?
Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren sind anderen Professorinnen und Professoren gleichgestellt: Sie betreuen eigenständig Promotionen und Postdocs sowie Abschlussarbeiten. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen im Tenure Track haben UTN-Assistant-Professorinnen und -Professoren eine reduzierte Lehrverpflichtung. Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren können nach der Zwischenevaluation und in vorheriger Absprache mit dem Gründungs-Chair ein Forschungssemester nehmen. Dieses können sie beispielsweise für Auslandsaufenthalte oder zur Vorbereitung auf die Tenure-Evaluation nutzen.
Wer begleitet den Tenure Track?
Alle UTN-Assistant-Professorinnen oder -Professoren wählen in Abstimmung mit dem Gründungs-Chair innerhalb der ersten sechs Monate nach Dienstantritt eine Mentorin oder einen Mentor. Mentorinnen oder Mentoren begleiten die Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren und müssen fachnahe, entfristete W3- Professorinnen oder -Professoren sein. Sie können auch von einer anderen Forschungseinrichtung kommen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine zweite Mentorin oder einen zweiten Mentor zu wählen. Diese Person kann auch in der Industrie tätig sein.
Wie funktioniert die Zwischenevaluation?
Die Zwischenevaluation findet in der Regel im 3. Jahr der Tenure-Track-Professur statt. Sie dient als eine Prognose für die Tenure-Evaluation. Die Tenure-Kommission legt einen Termin für einen 30-minütigen Vortrag sowie ein 30-minütiges Interview fest. Außerdem setzt sie der Kandidatin oder dem Kandidaten eine Frist von vier Wochen, um einen Zwischenbericht einzureichen. Dieser soll maximal zehn Seiten umfassen und sich an der Zielvereinbarung orientieren. (-> Vorlage Zwischenbericht). Auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten können auch Mentorinnen oder Mentoren am Vortrag teilnehmen. Die ständige Tenure-Kommission verfasst anschließend einen Bericht zum Abgleich mit der Zielvereinbarung und stellt diesen dem Kandidaten oder der Kandidatin zur Verfügung.
Wie läuft die Tenure-Evaluation ab?
Die Tenure-Evaluation findet normalerweise im 6. Jahr und frühestens fünf Jahre nach Antritt der Tenure-Track-Professur statt. Sie wird eingeleitet, wenn der Kandidat oder die Kandidatin den Selbstbericht abgibt. Wird der Selbstbericht zu spät oder gar nicht eingereicht, findet keine Tenure-Evaluation statt und die Professur endet regulär mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Eine Frist für die rechtzeitige Abgabe des Selbstberichts legt das Appointment Team der UTN in Rücksprache mit dem Gründungs-Chair fest. Sie endet spätestens sechs Monate vor Ende des Vertrags. Der Selbstbericht umfasst etwa 20 Seiten und orientiert sich an der Zielvereinbarung (-> Vorlage Selbstbericht). Die Tenure-Evaluation besteht aus einem 30-minütigen öffentlichen Vortrag und einem 30-minütigen nicht-öffentlichen Interview mit der Tenure-Kommission. Außerdem werden Gutachten eingeholt. Abschließend verfasst die Tenure-Kommission einen Bericht zum Abgleich mit der Zielvereinbarung sowie eine Empfehlung für oder gegen den Karriereaufstieg zur W3-Professur. Der Kandidat oder die Kandidatin kann zu diesem Bericht Stellung nehmen. Die Entscheidung über den Karriereaufstieg liegt beim Präsidenten oder der Präsidentin. Im Fall einer negativen Tenure-Entscheidung gibt es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Auslauffinanzierung für ein weiteres Jahr (Übergangsjahr).
Ist eine frühere Tenure-Evaluation möglich? (Fast-Track)
Eine frühzeitige Tenure-Evaluation (Fast Track) kann in der Regel ab dem 3. Jahr eingeleitet werden, wenn besondere Leistungen in Forschung und Lehre erbracht wurden. Ein solcher Antrag wird von der Kandidatin beziehungsweise dem Kandidaten selbst (in Absprache mit dem Gründungs-Chair) oder direkt vom Gründungs-Chair gestellt. Es findet dann eine Tenure-Evaluation, wie oben beschrieben, statt.
Wir setzen auf Work-Life-Balance!
Wenn Tenure-Track-Professorinnen und -Professoren in Elternzeit gehen, verlängern wir die Tenure-Phasen und etwaige Fristen um die genommene Elternzeit bis maximal 4 Jahre.
Sollten der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin oder enge Angehörige erkranken, kann in Absprache mit dem Gründungs-Chair die Lehrverpflichtung reduziert werden.
Berufungsleitfaden
Das besondere Berufungsverfahren an der Technischen Universität Nürnberg kann durchgeführt werden, um einen profilbildenden Bereich der Universität aufzubauen, zu erneuern oder nachhaltig zu stärken. Dabei ist stets ein angemessenes Verhältnis zu dem allgemeinen Berufungsverfahren zu wahren.
- Stellenfreigabe und Ausschreibung
Der Department-Chair¹ hat das Recht, einen Antrag auf Stellenfreigabe an den Präsidenten/die Präsidentin zu stellen. Auf Wunsch des Department-Chairs oder des Präsidiums kann vor einer Stellenfreigabe ein orientierendes Gespräch geführt werden. Mit dem Freigabeschreiben erstellt der Department-Chair auch eine Ausschreibung. Dieses enthält die Denomination und Wertigkeit (W2TT, W3) der geplanten Professur. Nach Freigabe der Stelle durch das Präsidium wird national und international, in der Regel für 4 Wochen, ausgeschrieben. - Kommission
Zur Auswahl der Kandidatinnen und Kandidatin wird eine fachlich versierte Kommission zusammengesetzt, die auch Mitglieder zur Wahrung der Interessen von Studierenden, zur Geschlechterparität sowie von Personen mit Beeinträchtigungen umfasst. In der Regel setzt sich die Kommission zusammen aus: dem Gründungspräsidium (bis zur Berufung der ersten beiden Department-Chairs), dem Department-Chair, mindestens drei externen Professor/-innen und einem oder einer Studierenden. Zudem kommt eine Schwerbehindertenvertretung dazu im Falle der Bewerbung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen. Eine Frauenbeauftragte kann Mitglied der Kommission sein. Es soll mindestens eine Frau Mitglied der Kommission sein. Der Gründungspräsident bestimmt einen fachfremden Department-Chair zum Vorsitzenden oder übernimmt diese Aufgabe selbst solange noch kein fachfremder Department-Chair berufen wurde. Der Department-Chair schlägt dem Präsidium mit dem Freigabeschreiben die Zusammensetzung vor. Die Kommission unterliegt strengen Regeln zu Verschwiegenheit sowie Befangenheit und wird von dem Präsidenten/der Präsidentin nach Präsidiumsbeschluss eingesetzt. - Optional: Leuchtturmberufungen
Wird eine Professur nicht ausgeschrieben, sondern eine in besonderem Maße im Fachgebiet ausgezeichnete Person direkt angesprochen und in einem Berufungsverfahren hinsichtlich ihrer Berufbarkeit geprüft, handelt es sich um ein Leuchtturmverfahren. Der Department-Chair kann ein solches Verfahren durch ein Freigabeschreiben mit Begründung beantragen. Der Präsident/die Präsidentin muss der Durchführung eines Leuchtturmverfahrens zustimmen.
¹ Im Falle der Department-Chairs ist ausdrücklich die weibliche Form mitgemeint, da der englische Begriff hier keine zwei Geschlechter zulässt.
- Die Kommission kommt vor Ende der Bewerbungsfrist in einer ersten Sitzung zusammen und beschließt die Bewertungskriterien an die Bewerbenden, sowie den Ablauf der Bewerbung hinsichtlich Interview und Vortragsgestaltung. Daneben kann die Berufungskommission gezielt hoch qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen. Ziel ist es dabei auch, mindestens eine Wissenschaftlerin zu finden.
- In der zweiten Sitzung, nach Ende der Bewerbungsfrist, werden die Bewerbenden gesichtet und eine Auswahl getroffen.
- Zur Begutachtung der Bewerbenden findet eine dritte Sitzung statt, bei der sich die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. In den Vorträgen und Gesprächen sollen die Bewerbenden ihre interdisziplinäre Forschungs- und Lehrkompetenz, ihre Kompetenzen für das Profil der zu besetzenden Stelle relevanten Gebieten wie auch ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Mitarbeiterführung zeigen. Sie sollen vor Ort auch die Gelegenheit erhalten, ihre möglicherweise künftige Wirkungsstätte kennen zu lernen. Im Anschluss werden mindestens drei Gutachtende benannt, welche für die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten vergleichende Gutachten erstellen. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen: Es muss mindestens ein Gutachten international sein und es soll mindestens ein Gutachten von einer Professorin erstellt werden.
- In der abschließenden vierten Sitzung der Kommission erstellt diese auf Basis der Vorträge, Interviews und vergleichenden Gutachten eine Liste. Diese legt fest, welche Personen und in welcher Reihenfolge sie für eine Berufung auf die ausgeschriebene Professur vorgeschlagen werden. Zu dem Berufungsvorschlag nehmen auch die Interessenvertretungen, also der oder die Studierende, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Frauenbeauftragte Stellung. Der von der Kommission gefasste Berufungsvorschlag wird dem Präsidium mit einem Bericht zum Beschluss vorgelegt. Im Berufungsbericht sind alle Entscheidungen der Berufungskommission zu dokumentieren und zu begründen. Der Berufungsvorschlag soll in der Regel drei Namen enthalten. Dem Bericht werden die vergleichenden Gutachten beigefügt. Mitglieder der Technischen Universität Nürnberg können nur in begründeten Ausnahmefällen vorgeschlagen werden. Die Erstellung des Berufungsberichts wird durch das Berufungsteam unterstützt.
- Optional: Leuchtturmberufungen
Im Falle eines Leuchtturmverfahrens werden in einer ersten Sitzung die Besonderheiten des Verfahrens besprochen und die Gutachtenden festgelegt. In einer zweiten Sitzung werden dann die Gutachten diskutiert und der Kandidat/die Kandidatin zu einer Fragerunde eingeladen. - Das gesamte Verfahren wird durch das Berufungsteam begleitet und auf die Einhaltung geltender Regeln und Gesetze geprüft. Die Kommissionsmitglieder müssen alle Sitzungsprotokolle verabschieden.
- Das Präsidium prüft den Berufungsbericht und -vorschlag unter forschungs- und lehrpolitischen sowie dienstrechtlichen Aspekten, aber auch auf formale Voraussetzungen. Bestehen als Ergebnis dieser Prüfung Zweifel an der Plausibilität des Berufungsberichts bzw. des Berufungsvorschlags, gibt der Präsident/die Präsidentin der Berufungskommission zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der erneuten Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung des Berufungsberichts beziehungsweise des Berufungsvorschlags. Der Präsident/die Präsidentin kann dem Berufungsvorschlag grundsätzlich zustimmen, ihn ändern und auch ablehnen.
- Stimmt der Präsident/die Präsidentin dem Vorschlag zu, benachrichtigt der Präsident/die Präsidentin den Listenerstplatzierten oder die Listenerstplatzierte und erteilt einen Ruf. Mit dem Ruferteilungsschreiben wird der Kandidat/die Kandidatin aufgefordert, Wünsche zur personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung wie auch – in einem gesonderten Schreiben – ihre/seine Gehaltsvorstellungen mitzuteilen. Diese stellen die Basis für die anschließenden Berufungsverhandlungen dar.
- Der Präsident/die Präsidentin benachrichtigt die weiteren Listenplatzierten darüber, dass sie auf der Liste berücksichtigt wurden. Der/die Berufungskommissionsvorsitzende informiert die sonstigen Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie auf der Liste nicht berücksichtigt wurden.
- Verhandlungen & Berufungsangebot
Nach Vorliegen der Forderungen des Kandidaten/der Kandidatin lädt der Präsident/die Präsidentin ihn oder sie zu einem Gespräch zum Führen von Berufungsverhandlungen ein. An dem Gespräch nehmen neben Präsident/Präsidentin, Kanzler/Kanzlerin und Kandidat/Kandidatin im ersten Teil auch der Department-Chair teil. Gegenstand des ersten Gesprächsteils sind Verhandlungen über die Ausstattung. Im zweiten Gesprächsteil verhandelt der Präsident/die Präsidentin ohne Department-Chair mit dem Kandidaten/der Kandidatin über die Höhe der persönlichen Bezüge. Das Ergebnis beider Gespräche wird in Form einer Berufungsvereinbarung festgehalten, die dem Kandidaten/der Kandidatin mit Fristsetzung zur Rufannahme gesendet wird. Dieses Berufungsangebot kann der Kandidat/die Kandidatin binnen zwei Wochen annehmen oder ablehnen. - Kommt es nicht zu erfolgreichen Berufungsverhandlungen, erhält der oder die Listennächstplatzierte ein Ruferteilungsschreiben.
- Lehnt der Präsident/die Präsidentin den Berufungsvorschlag ab, oder kommt es mit keinem der Listenplatzierten zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen, kann der Präsident/die Präsidentin das Verfahren abbrechen.
- Rufannahme & Ernennung
Im Falle der Annahme des Berufungsangebots durch den Kandidaten/die Kandidatin innerhalb der gesetzten Frist, informiert der Präsident/die Präsidentin den Berufungskommissionsvorsitzenden/die Berufungskommissionsvorsitzende und den Department-Chair über die Rufannahme. Der oder die Berufungskommissionsvorsitzende unterrichtet die nicht berücksichtigten Bewerbenden über die Rufannahme und über die Absicht der Besetzung der Professur mit dem ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin. Die Ernennung zum Professor/zur Professorin in ein Beamtenverhältnis wird durch die Abteilung Finanzen und Personal vorbereitet. Hierfür werden unter anderem ein Führungszeugnis und eine amtsärztliche Untersuchung benötigt. Eine Ernennung ist auch in einem Angestelltenverhältnis möglich. Die Ernennungsurkunde wird dem neuberufenen Professor oder der neuberufenen Professorin persönlich durch den Präsidenten/die Präsidentin überreicht. Der Präsident/die Präsidentin unterrichtet den Berufungskommissionsvorsitzenden/die Berufungskommissionsvorsitzende und den Department Chair über die Ernennung. Der oder die Berufungskommissionsvorsitzende informiert die nicht berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten und die Berufungskommissionsmitglieder über den Abschluss des Berufungsverfahrens.
Satzung der Technischen Universität Nürnberg für Berufungsverfahren