Um Drittmittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragen zu können, müssen Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Formulierung einer hochschuleigenen Satzung, die den DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis umsetzt. An der UTN hat Dr. Daphné Kerremans, Referentin für Hochschulstrategie, diese mitentwickelt. Im Interview erzählt sie, um was es in den Richtlinien geht, warum sie eine wichtige Grundlage für den Aufbau der Forschung sind und wie der Kodex nachhaltig verankert werden kann.
Die UTN ist seit April DFG-förderfähig. Was bedeutet das genau?
Wir können jetzt in allen Programmen, die die DFG anbietet, Anträge stellen. Und wenn unser Antrag bewilligt wird, können wir die Mittel auch abrufen. Da die DFG mit öffentlichen Steuergeldern arbeitet, mussten wir vorher nachweisen, dass wir eine gemeinnützige Einrichtung sind. Das ist das erste Kriterium. Das zweite ist aber viel spannender: Denn die DFG verlangt von den Einrichtungen auch, dass sie sich zu guter Forschung verpflichten. Um antragsberechtigt zu sein, mussten wir also eine Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis erlassen. Diese ist sozusagen der Kern des Forschungshandelns an jeder Universität und ein Kodex, der auch rechtlich bindend ist. Alle Forschenden der UTN müssen sich an diese Richtlinien halten.
So eine Satzung ist also auch dann sinnvoll, wenn man keine DFG-Förderung beantragen will?
Auf jeden Fall. Und wir sehen das hier tatsächlich auch in einem größeren Rahmen. Denn diese Art von Forschungskultur zu schaffen, ist ein wichtiger Baustein im Aufbau der UTN. Und die DFG-Antragsberechtigung ist eigentlich nur ein erster einfacher Schritt, der mit Drittmitteln verbunden ist. Aber eigentlich geht es uns natürlich darum, eine integre Wissenschaftskultur für die gesamte Universität zu etablieren.
Warum ist die DFG bei Forschungsprojekten für uns wichtig?
Die DFG ist für uns sehr wichtig, weil sie für viele Fächer die erste Anlaufstelle ist. Sie bietet sowohl niedrigschwellige Angebote mit guten Erfolgsaussichten als auch die Möglichkeit, große Prestigeprojekte zu fördern. Die DFG verfügt über eine Vielzahl an Programmen, so dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Disziplinen und auf allen Karrierestufen Anträge stellen können.
Wie entsteht so ein Kodex? Hast du recherchiert, was andere Universitäten so machen und dich daran orientiert?
Nein, so einfach ist das nicht. Die DFG hat einen Musterkodex, der von ideellen Werten und Vorstellungen geprägt ist und eher auf das Verhalten abzielt. Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Mustersatzung erarbeitet, in der die Grundsätze des Kodex in rechtsverbindliche Formulierungen und Erläuterungen umgesetzt wurden. Wir haben diese Mustersatzung als Grundlage genommen und Anpassungen vorgenommen, um eigene Schwerpunkte zu setzen, die unserer Vision und Identität entsprechen oder die wir besonders hervorheben wollen. Natürlich haben wir uns auch angeschaut, was andere Universitäten machen. Schließlich geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, wenn es an anderen Universitäten bereits gut funktionierende Systeme gibt. Für die Erstellung der Leitlinien haben wir eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung des Kodexes, der Etablierung von den dort beschriebenen Verfahren und der Erstellung von Ethikrichtlinien beschäftigt. Die Ausarbeitung des Kodex selbst hat etwa drei Monate gedauert.
Was waren beispielsweise Akzente, die wir gesetzt haben?
Ein Beispiel wäre die Aufnahme eines eigenen Abschnitts für Early Career Researchers, also den wissenschaftlichen Nachwuchs. Denn wenn wir zukunftsfähige Forschung betreiben wollen, müssen wir auch den zukunftsfähigen Nachwuchs ausbilden. Wir haben ihnen eine stärkere Bedeutung beigemessen. Im ursprünglichen Kodex wurden sie eher vereinzelt an unterschiedlichen Stellen erwähnt, wie zum Beispiel, dass es Aufgabe des Betreuenden ist, sie an wissenschaftliche Integrität heranzuführen, insbesondere im Rahmen der Promotion. Aber das war uns nicht stark genug. Daher haben wir einen eigenen Abschnitt dazu aufgenommen. Ein weiteres Beispiel ist die Definition der Autorschaft. In einigen Fachbereichen ist es immer noch üblich, dass die betreuende Person oder jemand, der ein Labor zur Verfügung stellt, als Mitautor beziehungsweise Mitautorin auf dem Paper genannt wird. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das bei uns nicht der Fall ist und dass es sanktioniert wird, wenn es dennoch geschieht. Aus diesem Grund haben wir die Kriterien einer Autorschaft in der Satzung aufgelistet. Eine Autorschaft sollte man nur haben, wenn man aktiv an der Arbeit beteiligt war und nicht nur aufgrund der Betreuung oder weil man mal einen Text Korrektur gelesen hat. Eine solche Autorität verstärkt die Abhängigkeit und widerspricht unserem Ziel, den Early Career Researchers sofortige Selbstständigkeit zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt, den wir gesetzt haben, betrifft Forschungsdaten. Da wir uns bereits für Open Science einsetzen und den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen unterstützen, legen wir besonderen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Daten.
Was steht sonst noch in so einem Kodex? Geht es auch um die ethische Reflexion von Forschungsinhalten oder bezieht er sich eher darauf, wie man forscht?
Im Kodex werden viele Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens behandelt. Es werden allgemeine Prinzipien aufgestellt, die je nach Fach und Thema unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Der Kodex ist breit gefasst und je nach Bedarf können Verlinkungen zu anderen Regelungen ergänzt werden. Es gibt beispielsweise einen Abschnitt zu ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in dem erwartet wird, dass Forschende die relevanten Gesetze und ethischen Vorgaben ihres Fachbereichs einhalten. Der Kodex selbst muss jedoch nicht im Detail alle rechtlichen Vorgaben oder ethischen Prinzipien aufführen. Sobald die Universität einen eigenen Ethikkodex hat, kann darauf verwiesen werden. Das ist auch das, woran wir gerade arbeiten. Je nach Cluster oder Fach können dann eigene Maßstäbe festgelegt werden. Der Kodex ist zunächst allgemein und umfasst das, was jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler mitbringen und einhalten muss.
Durch diese Verlinkungen wächst der Kodex mit der Universität mit?
Genau, denn es geht nicht nur um die Forschung an sich, sondern auch um die Zusammenarbeit der Forschenden. Wir erwarten eine kooperative Zusammenarbeit und dass jede und jeder seine Ergebnisse teilt, soweit das möglich ist. Auch bei der Personalrekrutierung achten wir auf Chancengleichheit und Inklusion. Der Kodex betrifft also nicht nur den Forschungsprozess im engeren Sinne, bei dem man mit einer Idee beginnt, eine Methode wählt und Ergebnisse teilt, sondern es geht um die gesamte Forschungskultur und darum, sie so integer wie möglich zu gestalten und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Die Satzung haben wir jetzt. Wie können wir garantieren, dass sie eingehalten wird?
Wir erarbeiten derzeit Prozesse, um sicherzustellen, dass die Satzung auch tatsächlich eingehalten wird. Mir ist es wichtig, dass sie nicht nur ein Zettel ist, der irgendwo hängt, sondern dass sie wirklich gelebt wird. Es stehen sehr wichtige Aspekte drin, die auch die Zusammenarbeit erleichtern. Zum Beispiel geht es darum, wie mit Forschungsdaten umgegangen wird, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter in der Forschung sollte die Satzung zur Kenntnis nehmen. Das kann einfach über einen Link erfolgen, aber das wäre wirklich das Mindestprogramm. Sobald wir den Bereich Research and Transfer Services weiter ausgebaut haben, wollen wir Schulungen und Unterstützung anbieten. Teil der Satzung ist auch, dass wir eine Vertrauensperson nennen müssen, bei der jede Forschende oder jeder Forschende Verstöße melden kann. Es ist wichtig, dass unsere Forschenden wissen, dass es jemanden gibt, dem oder der sie vertrauen können, dass sie nicht alleine sind. Das kann nicht nur über eine einfache Info-E-Mail vermittelt werden. Wir hoffen sehr, dass die Departments als Multiplikatoren eine wichtige Rolle dabei spielen.
Wie sehen denn Sanktionen aus, wenn Verstöße festgestellt werden?
Es gibt Verstöße, die arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können. Es kann zum Beispiel dazu führen, dass Personen gezwungen werden, ihre Publikation zurückzuziehen, wenn Plagiate oder unsaubere Methoden festgestellt werden oder Betreuungsverhältnisse nicht mehr fortgeführt werden dürfen. Die DFG hat zudem eigene Verfahren, um Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten in DFG-geförderten Projekten zu prüfen. Es gibt also eine breite Palette an möglichen Sanktionen.
Haben wir mittlerweile schon einen DFG-Antrag abgegeben?
Noch nicht, aber wir sind dran. (lacht) Da die verschiedenen Förderorganisationen unterschiedliche Anforderungen haben, arbeiten wir zudem bereits an weiteren Möglichkeiten in der Forschungsförderung.
Um Drittmittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragen zu können, müssen Einrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Formulierung einer hochschuleigenen Satzung, die den DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis umsetzt. An der UTN hat Dr. Daphné Kerremans, Referentin für Hochschulstrategie, diese mitentwickelt. Im Interview erzählt sie, um was es in den Richtlinien geht, warum sie eine wichtige Grundlage für den Aufbau der Forschung sind und wie der Kodex nachhaltig verankert werden kann.
Die UTN ist seit April DFG-förderfähig. Was bedeutet das genau?
Wir können jetzt in allen Programmen, die die DFG anbietet, Anträge stellen. Und wenn unser Antrag bewilligt wird, können wir die Mittel auch abrufen. Da die DFG mit öffentlichen Steuergeldern arbeitet, mussten wir vorher nachweisen, dass wir eine gemeinnützige Einrichtung sind. Das ist das erste Kriterium. Das zweite ist aber viel spannender: Denn die DFG verlangt von den Einrichtungen auch, dass sie sich zu guter Forschung verpflichten. Um antragsberechtigt zu sein, mussten wir also eine Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis erlassen. Diese ist sozusagen der Kern des Forschungshandelns an jeder Universität und ein Kodex, der auch rechtlich bindend ist. Alle Forschenden der UTN müssen sich an diese Richtlinien halten.
So eine Satzung ist also auch dann sinnvoll, wenn man keine DFG-Förderung beantragen will?
Auf jeden Fall. Und wir sehen das hier tatsächlich auch in einem größeren Rahmen. Denn diese Art von Forschungskultur zu schaffen, ist ein wichtiger Baustein im Aufbau der UTN. Und die DFG-Antragsberechtigung ist eigentlich nur ein erster einfacher Schritt, der mit Drittmitteln verbunden ist. Aber eigentlich geht es uns natürlich darum, eine integre Wissenschaftskultur für die gesamte Universität zu etablieren.
Warum ist die DFG bei Forschungsprojekten für uns wichtig?
Die DFG ist für uns sehr wichtig, weil sie für viele Fächer die erste Anlaufstelle ist. Sie bietet sowohl niedrigschwellige Angebote mit guten Erfolgsaussichten als auch die Möglichkeit, große Prestigeprojekte zu fördern. Die DFG verfügt über eine Vielzahl an Programmen, so dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Disziplinen und auf allen Karrierestufen Anträge stellen können.
Wie entsteht so ein Kodex? Hast du recherchiert, was andere Universitäten so machen und dich daran orientiert?
Nein, so einfach ist das nicht. Die DFG hat einen Musterkodex, der von ideellen Werten und Vorstellungen geprägt ist und eher auf das Verhalten abzielt. Auch die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Mustersatzung erarbeitet, in der die Grundsätze des Kodex in rechtsverbindliche Formulierungen und Erläuterungen umgesetzt wurden. Wir haben diese Mustersatzung als Grundlage genommen und Anpassungen vorgenommen, um eigene Schwerpunkte zu setzen, die unserer Vision und Identität entsprechen oder die wir besonders hervorheben wollen. Natürlich haben wir uns auch angeschaut, was andere Universitäten machen. Schließlich geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, wenn es an anderen Universitäten bereits gut funktionierende Systeme gibt. Für die Erstellung der Leitlinien haben wir eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung des Kodexes, der Etablierung von den dort beschriebenen Verfahren und der Erstellung von Ethikrichtlinien beschäftigt. Die Ausarbeitung des Kodex selbst hat etwa drei Monate gedauert.
Was waren beispielsweise Akzente, die wir gesetzt haben?
Ein Beispiel wäre die Aufnahme eines eigenen Abschnitts für Early Career Researchers, also den wissenschaftlichen Nachwuchs. Denn wenn wir zukunftsfähige Forschung betreiben wollen, müssen wir auch den zukunftsfähigen Nachwuchs ausbilden. Wir haben ihnen eine stärkere Bedeutung beigemessen. Im ursprünglichen Kodex wurden sie eher vereinzelt an unterschiedlichen Stellen erwähnt, wie zum Beispiel, dass es Aufgabe des Betreuenden ist, sie an wissenschaftliche Integrität heranzuführen, insbesondere im Rahmen der Promotion. Aber das war uns nicht stark genug. Daher haben wir einen eigenen Abschnitt dazu aufgenommen. Ein weiteres Beispiel ist die Definition der Autorschaft. In einigen Fachbereichen ist es immer noch üblich, dass die betreuende Person oder jemand, der ein Labor zur Verfügung stellt, als Mitautor beziehungsweise Mitautorin auf dem Paper genannt wird. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das bei uns nicht der Fall ist und dass es sanktioniert wird, wenn es dennoch geschieht. Aus diesem Grund haben wir die Kriterien einer Autorschaft in der Satzung aufgelistet. Eine Autorschaft sollte man nur haben, wenn man aktiv an der Arbeit beteiligt war und nicht nur aufgrund der Betreuung oder weil man mal einen Text Korrektur gelesen hat. Eine solche Autorität verstärkt die Abhängigkeit und widerspricht unserem Ziel, den Early Career Researchers sofortige Selbstständigkeit zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt, den wir gesetzt haben, betrifft Forschungsdaten. Da wir uns bereits für Open Science einsetzen und den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen unterstützen, legen wir besonderen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Daten.
Was steht sonst noch in so einem Kodex? Geht es auch um die ethische Reflexion von Forschungsinhalten oder bezieht er sich eher darauf, wie man forscht?
Im Kodex werden viele Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens behandelt. Es werden allgemeine Prinzipien aufgestellt, die je nach Fach und Thema unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Der Kodex ist breit gefasst und je nach Bedarf können Verlinkungen zu anderen Regelungen ergänzt werden. Es gibt beispielsweise einen Abschnitt zu ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in dem erwartet wird, dass Forschende die relevanten Gesetze und ethischen Vorgaben ihres Fachbereichs einhalten. Der Kodex selbst muss jedoch nicht im Detail alle rechtlichen Vorgaben oder ethischen Prinzipien aufführen. Sobald die Universität einen eigenen Ethikkodex hat, kann darauf verwiesen werden. Das ist auch das, woran wir gerade arbeiten. Je nach Cluster oder Fach können dann eigene Maßstäbe festgelegt werden. Der Kodex ist zunächst allgemein und umfasst das, was jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler mitbringen und einhalten muss.
Durch diese Verlinkungen wächst der Kodex mit der Universität mit?
Genau, denn es geht nicht nur um die Forschung an sich, sondern auch um die Zusammenarbeit der Forschenden. Wir erwarten eine kooperative Zusammenarbeit und dass jede und jeder seine Ergebnisse teilt, soweit das möglich ist. Auch bei der Personalrekrutierung achten wir auf Chancengleichheit und Inklusion. Der Kodex betrifft also nicht nur den Forschungsprozess im engeren Sinne, bei dem man mit einer Idee beginnt, eine Methode wählt und Ergebnisse teilt, sondern es geht um die gesamte Forschungskultur und darum, sie so integer wie möglich zu gestalten und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Die Satzung haben wir jetzt. Wie können wir garantieren, dass sie eingehalten wird?
Wir erarbeiten derzeit Prozesse, um sicherzustellen, dass die Satzung auch tatsächlich eingehalten wird. Mir ist es wichtig, dass sie nicht nur ein Zettel ist, der irgendwo hängt, sondern dass sie wirklich gelebt wird. Es stehen sehr wichtige Aspekte drin, die auch die Zusammenarbeit erleichtern. Zum Beispiel geht es darum, wie mit Forschungsdaten umgegangen wird, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter in der Forschung sollte die Satzung zur Kenntnis nehmen. Das kann einfach über einen Link erfolgen, aber das wäre wirklich das Mindestprogramm. Sobald wir den Bereich Research and Transfer Services weiter ausgebaut haben, wollen wir Schulungen und Unterstützung anbieten. Teil der Satzung ist auch, dass wir eine Vertrauensperson nennen müssen, bei der jede Forschende oder jeder Forschende Verstöße melden kann. Es ist wichtig, dass unsere Forschenden wissen, dass es jemanden gibt, dem oder der sie vertrauen können, dass sie nicht alleine sind. Das kann nicht nur über eine einfache Info-E-Mail vermittelt werden. Wir hoffen sehr, dass die Departments als Multiplikatoren eine wichtige Rolle dabei spielen.
Wie sehen denn Sanktionen aus, wenn Verstöße festgestellt werden?
Es gibt Verstöße, die arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben können. Es kann zum Beispiel dazu führen, dass Personen gezwungen werden, ihre Publikation zurückzuziehen, wenn Plagiate oder unsaubere Methoden festgestellt werden oder Betreuungsverhältnisse nicht mehr fortgeführt werden dürfen. Die DFG hat zudem eigene Verfahren, um Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten in DFG-geförderten Projekten zu prüfen. Es gibt also eine breite Palette an möglichen Sanktionen.
Haben wir mittlerweile schon einen DFG-Antrag abgegeben?
Noch nicht, aber wir sind dran. (lacht) Da die verschiedenen Förderorganisationen unterschiedliche Anforderungen haben, arbeiten wir zudem bereits an weiteren Möglichkeiten in der Forschungsförderung.